- wir befolgen alle seitens der Regierung vorgeschriebenen Maßnahmen
- in der nächsten Zeit begrüßen wir Sie herzlich mit einem Lächeln (evtl unter der Maske), jedoch ohne Händeschütteln
- unsere ohnehin hohen Hygienestandards werden nochmals erhöht. Die Zimmer werden vor Ihrer Anreise gründlich desinfiziert. Aufgrund der erweiterten Reinigungsmaßnahmen und um Ihnen einen maximalen Schutz zu bieten, ist ein Check In erst ab 15 Uhr möglich.
- an zahlreichen Stellen im Hotel werden Desinfektionsspender aufgestellt
- alle Mitarbeiter sind über die neuen, verstärkten Hygienemaßnahmen regelmäßig geschult
- Sicherheitsabstände von 1,5 m zwischen Personen müssen eingehalten werden
- Alle Gäste müssen ab Betreten des Hotels und bei Bewegungen im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen am Tisch des Restaurantbereichs sowie in ihrem Zimmer
- Neu ab März 2021: zur Sicherheit aller haben wir im Erdgeschoss im Haupthaus eine Temperaturkontrolle
- Alle Gäste müssen beim Check in schriftlich bestätigen, dass Sie in letzten 14 Tage vor Anreise keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten, bzw. keine Symptome, Atemwegserkrankungen oder Fieber aufgetreten sind. Das Formular finden Sie hier
- ein Check in bzw. Aufenthalt bei uns ist nur symptomfrei möglich. Falls ein Gast während des Aufenthalts Symptome entwickelt, ist unverzüglich ein Arzt zu kontaktieren.
- bitte denken Sie daran, ausreichend eigene Masken mitzubringen
Bitte beachten Sie, dass laut Bayerischer Verordnung vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften ausgeschlossen sind:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
Die hier genannten Informationen werden laufend aktualisiert und der aktuellen Rechtslage angepasst (Stand: 16.10.2020)